Mittwoch, 21. März 2007

Erbrecht des Verwandten Ehegatten

Was man nicht so alles bei einem Blick ins Gesetz findet:

BGB § 1934:
Erbrecht des verwandten Ehegatten.
Gehört der überlebendeEhegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm auf Grund seiner Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.


Kennt vielleicht irgendjemand einen Fall, wo jemand auf Grund dieses Paragraphen geklagt hat? - Ich frag ja nur mal so...

Trackback URL:
https://justanotherreason.twoday.net/stories/3462479/modTrackback

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Aktuelle Beiträge

Na ja... aber wer sonst...
Na ja... aber wer sonst hat schon so einen coolen Türstopper...
Aurisa - 23. Sep, 22:01
Ach DARUM nennt man die...
Ach DARUM nennt man die also SELBSTMORD-Attentäter...
Aurisa - 23. Sep, 21:59
Wie realistisch...
...sich doch die Bedrohung durch diese Terroristen...
Schorschy - 7. Sep, 00:34
Bombe als Türstopper..
Als ich das gelesen habe hats micht ja fast vom Stuhl...
Schorschy - 6. Sep, 22:51
Toll...
... so ne Online-Durchsuchung! [via ]
Schorschy - 6. Sep, 22:43

Status

Online seit 6944 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 23. Sep, 22:01

Credits

Web Counter-Modul


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren