Erbrecht des Verwandten Ehegatten
Was man nicht so alles bei einem Blick ins Gesetz findet:
BGB § 1934:
Erbrecht des verwandten Ehegatten.
Gehört der überlebendeEhegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm auf Grund seiner Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.
Kennt vielleicht irgendjemand einen Fall, wo jemand auf Grund dieses Paragraphen geklagt hat? - Ich frag ja nur mal so...
BGB § 1934:
Erbrecht des verwandten Ehegatten.
Gehört der überlebendeEhegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm auf Grund seiner Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.
Kennt vielleicht irgendjemand einen Fall, wo jemand auf Grund dieses Paragraphen geklagt hat? - Ich frag ja nur mal so...
Schorschy - 21. Mär, 18:27
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